top of page

ALLGEMEINEs

CHOREOS, Fanmaterialien, etc.
HIER ANMELDEN!
VERBOTE

 

1.    Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen von Tieren sowie folgender Gegenstände unter­sagt:

•    Waffen jeder Art,

•    Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können,

•    Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen,

•    Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material hergestellt sind,

•    Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer,

•    Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder andere pyrotechnische Gegenstände

• Fahnen- und Transparentstangen, die länger als 1 Meter sind oder deren Durchmesser größer als drei Zen­timeter ist sowie zusammensteckbar sind; das Verbot gilt nicht für Inhaber von Fahnenpässen des VfB Eichstätt

•    Fackeln und andere Gegenstände zum Abbrennen bengalischen Feuers

•    Elektrische, elektronische oder mechanisch betriebene Lärminstrumente (zum Beispiel Press­luftfanfaren, Sirenen) und Geräte zur Geräusch- oder Sprachverstärkung (zum Beispiel Me­gaphone)

•    alkoholische Getränke aller Art, sofern diese nicht innerhalb des Stadiongeländes erworben wurden

•    rassistisches, fremdenfeindliches, rechts- oder linksradikales und diskriminierendes Propa­gandamaterial;

•    politische und religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter

•    sonstige gefährliche Gegenstände (zum Beispiel Laser-Pointer).

 

Verboten ist den Besuchern weiterhin:

•    rassistische, fremdenfeindliche, rechts- oder linksradikale oder diskriminierende Parolen zu äußern oder zu verbreiten sowie Bevölkerungsgruppen durch Äußerungen oder Gesten zu diskriminieren;

•    der Zutritt/ Aufenthalt im Stadion unter erkennbar erheblichem Alkohol- oder Drogenein­fluss.

•    nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanla­gen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen,

•    Bereiche, die nicht für die Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), zu betreten,

•    mit Gegenständen aller Art zu werfen,

•    Feuer zu entzünden, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen,

•    ohne Erlaubnis des Stadionnutzers oder des Stadionbetreibers Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen,

•    bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben,

•    außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbe­sondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen.

•    Bengalische Feuer abzubrennen.

•    Sonstige gefährliche Gegenstände (beispielsweise Laser-Pointer) zu verwenden.

bottom of page