Badminton
Badminton
Badminton - eine Sportart, die von vielen oft als Federball über die Schnur belächelt oder bei vielen unter diesem Namen gar nicht bekannt ist. Die Sportart Badminton hat in Eichstätt schon eine große Tradition und gründet beim Box-Club Eichstätt. Beim VfB wird Badminton seit vielen Jahren als Freizeitsport angeboten, wobei der sportliche Wert keinesfalls zu kurz kommt und die Leistungen, die Woche für Woche erbracht werden, mittlerweile sehr ansprechend sind.
Durch den reinen Freizeitsportcharakter bei uns im Verein ist auch die Beteiligung an den Trainingsabenden sehr unterschiedlich. Der Abteilung darf man circa 50 Mitglieder zuschreiben, von denen sich zwischen 6 und 20 Spieler regelmäßig an den Montagen von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr treffen.
Die Badmintonabteilung beim VfB hat Ludwig Graubmann jun. ins Leben gerufen. In der Turnhalle der Berufsschule fanden die ersten Trainingsabende statt. Die neue Sparte fand schnell so viele Interessierte, dass man bald in die größere Halle des Schulsportzentrums Schottenau wechselte, wo man anfangs nicht gerade optimale Zeiten zur Verfügung hatte. Mittlerweile sind die Trainingszeiten besser und es hat sich ein kleiner Stamm von Spielern gebildet, die mehr oder weniger regelmäßig erscheinen. Zudem nutzen einige VfBler, die im Sommer Tennis oder Fußball spielen, Badminton über die Wintermonate als Fitnesstraining.
Da wir "Federballer" an keinem Punktspielbetrieb teilnehmen und dadurch nicht speziell trainieren müssen, steht es jedem Vereinsmitglied frei, mal einige Bälle zu schlagen. Bei uns gibt es keine Altersbeschränkung und keiner muss einen Leistungsstand nachweisen. Frauen können gegen Männer spielen, Junge gegen Alte, und beim gemischten Doppel sind alle Kombinationen möglich.
Badminton ist ein Sport für jedermann und vergleichsweise einfach zu erlernen, so dass sich auch recht schnell Erfolgserlebnisse einstellen. Für Tipps und Einsteigerhilfen stehen die erfahrenen Spieler immer gerne zur Seite.
Abteilungsleiter: Max Kölle
Badminton - eine Sportart, die von vielen oft als Federball über die Schnur belächelt oder bei vielen unter diesem Namen gar nicht bekannt ist. Die Sportart Badminton hat in Eichstätt schon eine große Tradition und gründet beim Box-Club Eichstätt. Beim VfB wird Badminton seit vielen Jahren als Freizeitsport angeboten, wobei der sportliche Wert keinesfalls zu kurz kommt und die Leistungen, die Woche für Woche erbracht werden, mittlerweile sehr ansprechend sind.
Durch den reinen Freizeitsportcharakter bei uns im Verein ist auch die Beteiligung an den Trainingsabenden sehr unterschiedlich. Der Abteilung darf man circa 50 Mitglieder zuschreiben, von denen sich zwischen 6 und 20 Spieler regelmäßig an den Montagen von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr treffen.
Die Badmintonabteilung beim VfB hat Ludwig Graubmann jun. ins Leben gerufen. In der Turnhalle der Berufsschule fanden die ersten Trainingsabende statt. Die neue Sparte fand schnell so viele Interessierte, dass man bald in die größere Halle des Schulsportzentrums Schottenau wechselte, wo man anfangs nicht gerade optimale Zeiten zur Verfügung hatte. Mittlerweile sind die Trainingszeiten besser und es hat sich ein kleiner Stamm von Spielern gebildet, die mehr oder weniger regelmäßig erscheinen. Zudem nutzen einige VfBler, die im Sommer Tennis oder Fußball spielen, Badminton über die Wintermonate als Fitnesstraining.
Da wir "Federballer" an keinem Punktspielbetrieb teilnehmen und dadurch nicht speziell trainieren müssen, steht es jedem Vereinsmitglied frei, mal einige Bälle zu schlagen. Bei uns gibt es keine Altersbeschränkung und keiner muss einen Leistungsstand nachweisen. Frauen können gegen Männer spielen, Junge gegen Alte, und beim gemischten Doppel sind alle Kombinationen möglich.
Badminton ist ein Sport für jedermann und vergleichsweise einfach zu erlernen, so dass sich auch recht schnell Erfolgserlebnisse einstellen. Für Tipps und Einsteigerhilfen stehen die erfahrenen Spieler immer gerne zur Seite.
Abteilungsleiter: Max Kölle
JUGENDORDNUNG
§ 1 Anerkennung der Jugendordnung des BLSV
Der Verein VfB Eichstätt erkennt die Jugendordnung des BLSV und der entsprechenden Fachverbände an.
§ 2 Zugehörigkeit
Zur Vereinsjugend gehören alle jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr, die Vereinsmitglied sind, sowie die gewählten und berufenen Jugendmitarbeiter.
§ 3 Aufgaben der Vereinsjugend
Aufgabe der Jugendarbeit im Verein ist die Förderung der sportlichen Jugendarbeit, die Wahrnehmung von Aufgaben der Jugenderziehung und Jugendhilfe unter weitgehender Berücksichtigung der Interessen junger Menschen (bis zum 27 Lebensjahr) und deren Mitbestimmung und Mitgestaltung sowie die Vertretung gemeinsamer Interessen im Rahmen der Vereinsatzung.
Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet im Rahmen der Satzung des Vereins über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
§ 4 Organe
Die Organe sind:
-
die Jugendvollversammlung,
-
die Vereinsjugendleitung.
§ 5 Jugendvollversammlung
Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend.
Es gibt ordentliche und außerordentliche Jugendvollversammlungen
a) Zusammensetzung
Die Jugendvollversammlung besteht aus:
- der Vereinsjugendleitung,
- allen jungen Menschen des Vereins
(vom vollendeten 10. Lebensjahr bis zum vollendeten 27. Lebensjahr),
- allen Mitarbeitern/-innen in der Jugendarbeit des Vereins
(Trainer, Übungsleiter und Betreuer der Jugendlichen).
Kinder und Jugendliche haben ab dem vollendeten 10. Lebensjahr aktives Wahlrecht. Beisitzer der Vereinsjugendleitung müssen bei ihrer Wahl mindestens 14, der/die Vorsitzende bzw. stellvertretende Vorsitzende der Vereinsjugendleitung mindestens 18 Jahre alt sein. Der Vereinsjugendsprecher bzw. die Vereinsjugendsprecherin muß bei der Wahl mindestens 14, aber noch unter 18 Jahre alt sein.
b) Aufgaben der Jugendvollversammlung
-
- Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses der Vereinsjugendleitung,
-
- Entlastung der Vereinsjugendleitung,
-
- Wahl der Vereinsjugendleitung,
-
- Beschlußfassung über vorliegende Anträge.
c) Dauer der Amtszeit
Die Jugendvollversammlung findet alle 2 Jahre statt. Möglichst mindesten 6 Wochen vor der Generalversammlung des Vereins.
Die Einberufung zur Jugendvollversammlung soll in der Vereinszeitschrift
(SportEcho) und muss durch Aushang im Vereinsschaukasten mit einer Frist von 2 Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen.
Für die Beschlußfähigkeit und Beschlußfassung finden die entsprechenden Bestimmungen der Vereinssatzung in § 8 entsprechende Anwendung.
d) Jahresversammlung
Im Jahr, in dem keine Wahl stattfindet, soll eine Jugendversammlung ohne Wahlen stattfinden.
§ 6 Vereinsjugendleitung
a) Die Vereinsjugendleitung besteht aus:
-
dem/der Vorsitzenden,
-
dem/der stellvertretenden Vorsitzenden,
-
dem Vereinsjugendsprecher oder der Vereinsjugendsprecherin,
-
dem Jugendkassier,
-
bis zu 5 Beisitzern.
b) Der/die Vorsitzende der Vereinsjugendleitung ist zugleich Gesamtjugendleiter/in und stimmberechtigtes Mitglied des Vereinsvorstandes und des Vereinsausschusses.
c) Die Vereinsjugendleitung erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse der Jugendversammlung. Die Vereinsjugendleitung ist für ihre Beschlüsse der Jugendversammlung und dem Vorstand des Vereins verantwortlich.
d) Die Sitzungen der Vereinsjugendleitung finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder der Vereinsjugendleitung ist vom/von der Vorsitzenden eine Sitzung binnen zwei Wochen einzuberufen.
e) Die Vereinsjugendleitung ist für alle Jugendangelegenheiten des Vereins zuständig, insbesondere für die Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Freizeitveranstaltungen für die Jugend des Vereins; Wartung, Hege und Pflege der Vereinsbusse; dem ordnungsgemäßen Durchführen des Torwandschiessen beim „Eichstätter Volksfest“ . Sie entscheidet über die Verwendung der der Jugend des Vereins zufließenden Mittel im Rahmen der Beschlüsse des Vereinsjugendtages und der Satzung des Vereins.
§ 7 Jugendordnungsänderung
Änderungen der Jugendordnung können nur von dem ordentlichen Vereinsjugendtag oder einem speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens ¾ der anwesenden Stimmberechtigten.
Jugendordnungsänderungen werden erst nach Bestätigung durch den Vereinsausschuss wirksam.
§ 8 Prävention vor sexueller Gewalt bei Jugendlichen
Die Jugendabteilung des VfB Eichstätt verpflichtet sich zur Prävention vor sexueller Gewalt (PSG) in der Kinder- und Jugendarbeit nach den Richtlinien der Bayerischen Sportjugend.
Die Jugendordnung wurde am 22.6.2008 von der Vereinsvollversammlung geändert und am 6.10.2008 vom Vereinsausschuss bestätigt.
Die Jugendordnung wurde am 25. April 2010 von der Jugendvollversammlung geändert und am 26. April 2010 vom Vereinsausschuss bestätigt.
Otto Eigenmann
- 1. Vorstand -